Porzellan und Einfluss von Speisesäuren
Werden
Porzellanglasur oder Porzellandekoration durch Speisesäuren (Essig oder
Fruchtsäuren usw.) angegriffen? Diese Frage wird sehr häufig gestellt.
Da unsere Porzellanglasur eine Feldspatglasur ohne jeden Bleizusatz ist, besteht
keine Möglichkeit einer Bleiabgabe oder einer Beschädigung der Glasuroberfläche.
Die einzige Säure, die die Porzellanglasur angreifen kann, ist die Flußsäure,
die aber im täglichen Leben überhaupt keine Rolle spielt und nur in
bestimmten chemischen Prozessen Verwendung findet. Deshalb sind unsere undekorierten
Porzellane, aber auch Unterglasur- bzw. Inglasurdekore vollkommen ungefährdet,
denn sie liegen ja unter bzw. in der Glasur und sind von ihr vollkommen umhüllt
und geschützt. Bei den Aufglasurdekoren schützt das sogenannte Bleigesetz
(Bundesgesetzblatt Nr. 258 v. 23.12.60),. In ihm wird die Verwendung von Bleioxyd
als Flußmittel für Glasuren und Dekorationen von Koch- und Essgeschirren
geregelt.
Demnach
ist es verboten, Geschirre herzustellen, die nach 24 Stunden in 4 %iger Essigsäure
mehr als 2 Milligramm Blei pro Gefäß an die betreffende Säure
abgeben.
Um dieser Gefahr zu begegnen, müssen die Dekore genügend hoch eingebrannt
werden und für sie säurebeständige Farben Verwendung finden.
Die neuentwickelten Glasurfarben enthalten ebenfalls kein Blei und können
deshalb auch kein Blei abgeben. Nur die Glasurfarben für Rot- und Orangetöne
enthalten geringe Beimischungen von Cadmium. Die Abgabewerte liegen aber auch
bei diesen weit unter den von der US Food and Drug Administration, FDA festgelegten
Grenzwerten, so dass auch hier keine gesundheitliche Gefährdung besteht.
Der Verbraucher wird darüber hinaus durch die seit Dezember 1977 gültige
DIN Norm 51032 und der mitgeltenden DIN Norm 51031 Teil 1,2,3 vor gesundheitsschädlichen
Stoffen geschützt. Sie bestimmen, dass Bedarfsgegenstände, die mit
Lebensmittel in Berührung kommen, kontrolliert werden müssen, ob sie
beim Gebrauch gesundheitsbedenkliche Stoffe abgeben. Maßgeblich sind dabei
bestimmte Grenzwerte, deren Einhaltung durch zuständige Prüfstellen
einer ständigen Kontrolle unterliegen.